Volkswagen unterstützt den Einsatz von ethanolhaltigen Kraftstoffen und damit die Maßnahmen der deutschen und europäischen Gesetzgeber zur Senkung der CO2-Emissionen durch Beimischung biogener Kraftstoffe.
Bei Volkswagen sind lediglich Fahrzeuge mit FSI-Motoren der ersten Generation aus den Baujahren 2000 bis 2004, in Ausnahmen auch noch bis 2006, nicht für E10 freigegeben. Für diese Fahrzeuge wird der Einsatz des ethanolhaltigen Kraftstoffes ausdrücklich nicht empfohlen, da es auch bei einmaliger Betankung zu bleibenden Problemen kommen kann.
Anhand folgender Wege können sich Volkswagen Kunden, die über ein älteres Fahrzeug mit FSI-Motor verfügen, Gewissheit verschaffen, ob ihr Fahrzeug für E10 tauglich ist oder nicht:
- Eine Liste der betroffenen Fahrzeuge ist hier erhältlich.
- Desweiteren kann ein Anruf unter der bundesweiten, kostenlosen Hotline 0800-VOLKSWAGEN bzw. 0800-8655792436 Klarheit bringen. Die Hotline-Mitarbeiter können anhand der Daten aus dem Fahrzeugschein Auskunft geben.
Der konventionelle Kraftstoff (der bis zu maximal 5 % Ethanol enthält) bleibt weiterhin erhältlich, um Fahrzeugen, die nicht für E10-Kraftstoff ausgelegtsind, auch weiterhin problemlose Mobilität zu sichern.
